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Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen „E-Auftrag“ für Labore

§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Excellence25 Marketing GbR (im Folgenden: Excellence25) als Lizenzgeber der Software und dem Dentallabor als Lizenznehmer gelten ausschließlich die nachfol-genden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzung der Soft-ware gültigen Fassung.

§ 2 Leistungsbeschreibung

  1. Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen ist die Lizenzie-rung von Software zwischen Excellence25 und dem zahntechnischem Labor sowie dem Zahnarzt als Nutzer der Software. Die Software dient der Abwicklung zahntechnischer Aufträge zwischen Zahn-ärzten und zahntechnischen Laboren, die die Software gleichfalls im Rahmen einer Lizenzvereinba-rung mit Excellence25 nutzen. Dem Zahnarzt wird es somit ermöglicht, Aufträge über die Herstellung von Zahnersatz, Implantaten und sonstiger zahntechnischer Arbeiten (im Folgenden: E-Auftrag) einzustellen und an das Partnerlabor zu übermitteln, sofern dadurch nicht gegen gesetz-liche Vorschriften oder diese AGB verstoßen wird.

  2. Excellence25 selbst bietet keine E-Aufträge an und nimmt auch keine E-Aufträge von Dritten an, sondern ermöglicht solche Transaktionen ausschließlich durch die Bereitstellung der Software. Ex-cellence25 wird nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Zahnärzten und Laboren als Nutzer der Software geschlossenen Verträge. Excellence25 übernimmt daher keine Verantwortung bei der Erfüllung der über die Software geschlossenen Verträge.

  3. Excellence25 stellt durch die Software den Nutzern die technische Möglichkeit zur Verfügung, E-Aufträge zu erteilen und anzunehmen. Die von den Zahnärzten eingestellten Inhalte und E-Aufträge werden grundsätzlich von Excellence25 weder auf ihre inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit noch auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft.

  4. Excellence25 behält sich das Recht vor, E-Aufträge technisch zu bearbeiten und anzupassen, dass diese auf mobilen Endgeräten und anderen technischen Empfängern dargestellt werden können.

  5. Excellence25 wird zur Vertragsabwicklung und Datenverarbeitung die übermittelten Daten der E-Aufträge auf einem eigenen oder dritten Server speichern und mittels der lizenzierten Software dem beteiligten Zahnarzt und Labor zur Verfügung stellen. Excellence25 wird sämtliche Daten eines E-Auftrages bis zu zwei Jahren nach Auftragsbeendigung speichern und den Nutzern Zugriff hierauf gewähren. Eine Garantie für eine fortlaufende Sicherung der Daten auch nach Vertragsbeendigung übernimmt Excellence25 jedoch nicht.

§ 3 Urheberrecht

  1. Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Die aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte stehen Excellence25 zu. Die Software enthält urheberrechtlich geschütztes Material sowie Betriebs-geheimnisse, zu deren Wahrung sich der Nutzer verpflichtet. Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Software zu ändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten oder Dritten auf andere Weise zur Nutzung zu überlassen. Jede nicht ausdrücklich genehmigte Vervielfältigung, Nutzung, Weitergabe, Änderung oder Wiedergabe des Inhaltes der Software ist untersagt und wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.

  2. Das Urheberrecht umfasst insbesondere den Programmcode, das Benutzerhandbuch, das Erschei-nungsbild, die Struktur und Organisation der Programmdateien, den Programmnamen, Logos und andere Darstellungsformen der Software.

  3. Die Vermietung, Verleihung, das Verleasen der Software, die Erteilung von Unterlizenzen, die Nutzung der Software durch Dritte (auch wenn dies für den Nutzer geschieht) und jede sonstige Einräumung der Nutzungsmöglichkeit durch Dritte darf nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Excellence25 (die in ihrem freien Belieben steht) erfolgen.

  4. Es ist verboten, die Software zu dekompilieren, zurückzuassemblieren oder auf andere Weise in allgemein lesbare Form umzuwandeln sowie Software oder Teile der Software sowie hieraus abge-leitete Produkte zu ändern, anzupassen, zu übersetzen, zu verleihen oder herzustellen. Benötigt der Nutzer Informationen, die zur Herstellung der Interoperabilität der Software mit unabhängig ge-schaffenen anderen Computerprogrammen unerlässlich sind, hat er eine dahingehende Anfrage an Excellence25 zu richten, sofern nicht solche Veränderungen schon gemäß der Produktinformationen oder mitgelieferter Daten gestattet sind.

§ 4 Nutzeraccount

  1. Die Nutzung der Software erfolgt ausschließlich nach vorheriger Anmeldung als Nutzer. Die Anmel-dung ist kostenlos und erfolgt durch die Anlegung eines Nutzeraccounts und der vorbehaltlosen Zu-stimmung zu diesen AGB. Durch die Anmeldung kommt zwischen Excellence25 und dem Nutzer ein Vertrag über die Nutzung der Software zustande (nachfolgend nur: Nutzungsvertrag).

  2. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags mit Excellence25 besteht grundsätzlich nicht.

  3. Die Anmeldung ist ausschließlich Zahnärzten und zahntechnischen Laboren in Form von juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen vorbehalten.

  4. Alle bei der Anmeldung anzugebenden Daten sind vollständig und der Wirklichkeit entsprechend anzugeben. Die Anmeldung einer juristischen Person darf ausschließlich durch deren gesetzlichen Vertreter erfolgen.

  5. Änderungen der angegebenen Daten sind durch den Nutzer selbst unverzüglich im eigenen Nut-zungsbereich zu ändern und zu aktualisieren. Unwahre oder unvollständige Daten können zur frist-losen Kündigung des Nutzungsvertrags durch Excellence25 führen.

  6. Bei der Anmeldung wählt der Nutzer selbst einen Nutzernamen und ein Passwort. Der Nutzername darf nicht die Rechte Dritter – insbesondere kein Namens- oder Markenrecht – verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Das Passwort ist geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzu-geben. Sofern der Nutzer Anhaltspunkte dafür hat, dass sein Nutzeraccount von einem Dritten genutzt wird, ist dies Excellence25 unverzüglich mitzuteilen und das Passwort zu ändern.

  7. Das Labor kann als Nutzer nach der erfolgreichen Anmeldung Zahnärzte durch eine Einladung per E-Mail als weitere zahnärztliche Nutzer einladen. Der zahnärztliche Nutzer muss sich seinerseits nach den oben genannten Bedingungen anmelden, um die Software nutzen zu können.

  8. Ein Nutzeraccount ist nicht übertragbar.

  9. Nutzer haften für jegliches Verhalten, das unter Verwendung ihres Nutzeraccounts erfolgt.

  10. Die Eröffnung mehrerer Nutzeraccounts bei Excellence25 ist untersagt. Ein Missbrauch eines Nutzeraccounts, insbesondere bei der Erteilung und Annahme von Aufträgen, ist verboten und kann die fristlose Kündigung des Nutzungsvertrags durch Excellence25 zur Folge haben. Excellence25 behält sich vor, durch den Missbrauch entstanden Schaden gegen den Nutzer geltend zu machen.

  11. Sollte ein Nutzer seinen Nutzungsvertrag über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten nicht nutzen, ist Excellence25 berechtigt, seinen Account zu löschen. Eine spätere Neuanmeldung steht dem Nutzer entsprechend den vorliegenden AGB jedoch in der Zukunft frei.

§ 5 Patientenfotos

  1. In Verbindung mit einem E-Auftrag kann der zahnärztliche Nutzer Fotos seiner Patienten im jpg-Format über die Software in Verbindung mit dem E-Auftrag an das Labor übermitteln.

  2. Der zahnärztliche Nutzer ist verpflichtet, die vorherige Zustimmung (Einwilligung) des Patienten über die Weitergabe der Fotos an das Labor einzuholen. Die Fotos dürfen grundsätzlich keine Rechte Dritter verletzen.

  3. Excellence25 übernimmt keine Haftung für eine etwaige fehlende Einwilligung eines Patienten.

§ 6 Vertragsverhältnis zwischen Zahnarzt und Labor

  1. Die Einstellung eines E-Auftrags durch einen zahnärztlichen Nutzer stellt ein Angebot zum Abschluss eines Werkvertrages dar. Der zahnärztliche Nutzer ist alleinig verantwortlich für den Inhalt des E-Auftrags. Der E-Auftrag muss mit Worten, den durch die Auftragsmasken möglichen Angaben und ggf. Patientenbildern richtig und vollständig beschrieben werden. Der Preis des jeweiligen Auftrags ist den Preistabellen des beauftragten Labors zu entnehmen. Zahnärztliche Nutzer, die einen verbindlichen E-Auftrag an ein Labor übermitteln, dürfen nur dann den Auftrag zurückziehen, wenn sie gesetzlich dazu berechtigt sind.

  2. Das zahntechnische Labor nimmt den E-Auftrag mit Beginn der Arbeiten an. Auf eine gesonderte Annahmeerklärung verzichten Zahnarzt und Labor. Sollte dem Labor eine Bearbeitung des E-Auftrages nicht möglich sein, wird es den Zahnarzt innerhalb eines Werktages per E-Mail hierüber informieren. Mit Annahme eines E-Auftrags durch das zahntechnische Labor kommt direkt ein Vertrag zu den vereinbarten Bedingungen mit dem Zahnarzt zustande. Das Labor ist selbst dafür ver-antwortlich, vor einer Auftragsannahme den vollständigen Inhalt eines E-Auftrages einzusehen.

  3. Excellence25 übernimmt keine Haftung für Mängel anlässlich zahntechnischer Verträgen, die per E-Auftrag geschlossen wurden. Es besteht insoweit einzig ein Vertragsverhältnis zwischen Zahnarzt und zahntechnischem Labor.

§ 7 Gebühren

  1. Die Nutzung der Software ist für den zahnärztlichen Nutzer gebührenfrei. Der zahnärztliche Nutzer akzeptiert im Gegenzug die Möglichkeit, sowohl in der Log-In-Maske als auch über die Menü-Maske der Software Werbung präsentiert zu bekommen.

  2. Die Nutzung der Software durch ein zahntechnisches Labor ist an den Erwerb von bestimmten E-Auftragskontingenten gegenüber Excellence25 gebunden.

    1. Mit erstmaliger Anmeldung zur Nutzung stellt Excellence25 dem Labor als Nutzer 10 freie E-Aufträge zur Verfügung. Jeder E-Auftrag seitens eines zahnärztlichen Nutzers verbraucht einen Auftrag aus dem Kontingent des Labors. Ist das Auftragskontingent des Labors aufgebraucht, werden keine weiteren E-Aufträge an dieses mehr durch die Software übermittelt.

    2. Sobald das Auftragskontingent des Labors 10 verbleibenden Aufträge oder weniger umfasst, informiert Excellence25 das Labor als Nutzer über die Notwendigkeit eines zeitnahen Erwerbs weiterer Auftragskontingente.

    3. Weitere Auftragskontingente werden von Excellence25 gegenüber dem Labor mit einer Stück-zahl von 50, 100, 150 und 200 weiteren E-Aufträgen angeboten und können über die Software bestellt werden. Die Höhe der hierfür fälligen Gebühren richtet sich nach dem jeweils aktuellen Gebührenverzeichnis, das Excellence25 dem Labor bei Abschluss des Nutzungsvertrages sowie bei Anpassungen während des laufenden Vertragsverhältnisses separat übermittelt.

  3. Die Gebühr ist sofort zur Zahlung fällig und kann über die von Excellence25 angebotenen Zah-lungsmethoden beglichen werden, insbesondere per PayPal, Kreditkarte oder Einzugsermächtigung. Excellence25 schickt den Nutzern per E-Mail Rechnungen an die hinterlegte E-Mail-Adresse.

  4. Nutzer kommen ohne eine weitere Mahnung nach einem Ablauf von 30 Tagen nach Mitteilung des Rechnungsbetrags per E-Mail in Verzug.

  5. Gebühren, die für die Nutzung einer dauerhaften Leistung anfallen, z.B. für den Premiumaccount nach § 8, werden im Voraus für den im aktuellen Gebührenverzeichnis angegebenen Zeitraum in Rechnung gestellt. Der Nutzer hat Excellence25 eine Einzugsermächtigung über diesen Betrag zu erteilen, die diese zum Ersten eines jeden Monats vom angegebenen Konto einzieht. Schlägt der Forderungseinzug fehl, so hat der Nutzer Excellence25 die dafür anfallenden Mehrkosten zu erstat-ten, soweit er das Fehlschlagen zu vertreten hat.

  6. Nutzern, die die Software nutzen und E-Aufträge annehmen, ist es verboten, die Gebührenstruktur von Excellence25 zu umgehen.

  7. Excellence25 behält sich das Recht vor, für die Löschung von Aufträgen oder Inhalten oder für die Sperrung von Nutzeraccounts wegen Verstoßes gegen die AGB, Gesetzen oder sonstigen Rechts-vorschriften eine Aufwandspauschale zu berechnen, soweit der Nutzer den Verstoß zu vertreten hat, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Ebenso kann Excellence25 für die Wiederfreischaltung eines gesperrten Nutzeraccounts eine Gebühr erheben. Die Höhe der Aufwandspauschale berechnet sich nach der aktuellen Gebührenordnung.

  8. Excellence25 behält sich das Recht vor, die Höhe oder das Anfallen von Gebühren jederzeit zu än-dern. Preisänderungen werden den Nutzern rechtzeitig vor dem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt.

§ 8 Premiumaccount

  1. Für Labore besteht die Möglichkeit der Einrichtung eines entgeltlichen Premiumaccounts. Diese kann sowohl bei der erstmaligen Anmeldung des Nutzers als auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

  2. Inhaber eines Premiumaccounts können sowohl die Log-In-Maske als auch die Menü-Maske der mit Ihrem Account verknüpften zahnärztlichen Nutzer gestalten und beispielsweise eigene Werbung einstellen oder die Darstellung nach eigenen Vorstellungen durch die von Excellence25 zur Verfü-gung gestellten Bearbeitungstools grafisch bearbeiten.

  3. Die grafische und inhaltliche Darstellung darf weder gegen Rechte Dritter noch gegen die guten Sitten verstoßen. Der Nutzer allein ist für die gewählte Gestaltung verantwortlich. Excellence25 übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Inhalts noch dessen Rechtmäßigkeit oder die Rechtmäßigkeit der Darstellung.

  4. Der Pemiumaccount kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten durch den Nutzer gekündigte werden. Als Folge der Kündigung wird der Premiumaccount durch Excellence25 wieder in einen ein-fachen Nutzeraccount geändert.

§ 9 Allgemeine Regeln und Grundsätze, Datenverwaltung und -nutzung

  1. Die Nutzer sind verpflichtet, bei der Nutzung der Software geltende Gesetze und Rechtsvorschriften zu beachten. Es liegt in der eigenen Verantwortung eines jeden Nutzers sicherzustellen, dass seine E-Aufträge rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.

  2. Die Nutzer erklären sich mit der Nutzung der durch sie eingestellten Daten durch Excellence25 im Rahmen der vorliegenden Nutzungsbedingungen einverstanden. Dieses Einverständnis bezieht sich insbesondere auch auf die eingestellten besonders schutzwürdigen gesundheitlichen Daten. Hierzu werden die Nutzer ggf. eine gesonderte Einwilligung ihrer Patienten einholen.

  3. Die Nutzer sind selbst dafür verantwortlich, die per E-Auftrag übermittelten Informationen zu Zwe-cken der Beweissicherung, Buchführung, etc. auf einem von Excellence25 unabhängigen Spei-chermedium zu archivieren und zu sichern.

  4. Die Nutzer dürfen Adressen, Kontaktdaten und E-Mail-Adressen, die sie im Rahmen des E-Auftrages erhalten haben, für keine anderen Zwecke nutzen, als für die vertragliche und vorvert-ragliche Kommunikation und die vertragliche Erfüllung. Insbesondere ist es verboten, diese Daten weiterzuverkaufen oder sie für die Zusendung von Werbung zu nutzen.

  5. Excellence25 wird die im Rahmen des E-Auftrages angegebenen Daten bloß zur Auftragsverarbei-tung und -verwaltung nutzen und hierzu eine mittels Zertifikat gesicherte Verbindung zum Daten-transfer begleitend zur lizenzierten Software zur Verfügung stellen. Eine anderweitige Verwendung der Daten, insbesondere zu Werbezwecken, ist ausgeschlossen. Excellence25 ist jedoch berechtigt, Dritte mit der Datenverarbeitung und -verwaltung zu beauftragen und einzubinden.

  6. Excellence25 behält sich das Recht vor seine Grundsätze zu ändern, soweit dies den Nutzern unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von Excellence25 zumutbar ist.

§ 10 Systemintegrität

  1. Es ist Nutzern untersagt, Mechanismen, Software oder sonstige Scripts in Verbindung mit der lizen-zierten Software von Excellence25 zu verwenden, die die Funktionsfähigkeit dieser Software stören könnten.

  2. Nutzer dürfen keine von Excellence25 erstellten Inhalte blockieren, überschreiben, ändern oder in sonstiger Weise störend in die Software eingreifen.

§ 11 Gewährleistung, Haftungsbeschränkung

  1. Die Software ist für die Übermittlung und Abwicklung von laborspezifischen E-Aufträgen entwickelt worden, kann aber auch insoweit nicht jeden denkbaren Anwendungsfall in allen Einzelheiten be-rücksichtigen. Nach dem derzeitigen technischen Stand ist es nicht möglich, komplexe Software-Produkte so zu entwickeln, dass sie vollkommen frei von technischen Fehlern sind. Die vereinbarte Beschaffenheit kann daher nicht darauf gerichtet sind, dass keinerlei Programmierfehler auftreten dürfen, sondern nur darauf, dass die Software keine solchen Programmfehler aufweist, die ihre Nutzbarkeit mehr als nur beeinträchtigen. In diesem Rahmen gewährleistet Excellence25 die prak-tische Tauglichkeit der Software.

  2. Gegenstand dieser Gewährleistung ist einzig die Software in der von Excellence25 ausgelieferten Version. Fehler an der Software, die auf nachträgliche Eingriffe des Nutzers oder Dritter zurückzu-führen sind, sind ebenso wenig Gegenstand der Gewährleistung wie Fehler am Betriebssystem des Nutzers oder an Drittprodukten. Ein Anspruch des Nutzers auf Softwareerweiterungen besteht nicht.

  3. Sollte der Nutzer einen Mangel feststellen, hat er diesen unverzüglich gegenüber Excellence25 anzuzeigen und diesen so konkret wie möglich zu beschreiben. Excellence25 wird sodann solche Änderungen an der Software durchführen, die notwendig sind, um eine angemessene Nutzung der Software zur Abwicklung der E-Aufträge zu ermöglichen. Eine vollständige Mangelfreiheit kann vor dem Hintergrund von § 13.1 indes nicht gewährleistet werden.

  4. Excellence25 leistet Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:

    1. Die Haftung bei Vorsatz und im Fall der Übernahme etwaiger Garantien ist unbeschränkt.

    2. Bei grober Fahrlässigkeit haftet Excellence25 lediglich bis zur Höhe des typischen und bei Ver-tragsabschluss vorhersehbaren Schadens.

    3. Eine Haftung für fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, es sei denn, sie betrifft eine so wesentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflicht. Die Haftung ist in diesen Fällen jedoch gleichfalls auf die zur Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens begrenzt.

    4. Im Übrigen behält sich Excellence25 den Einwand etwaigen Mitverschuldens des Nutzers oder ihm zuzurechnender Dritter vor. Der Nutzer hat insbesondere die Pflicht zur eigenständigen Datensicherung und zur Virenabwehr nach dem aktuellen Stand der Technik.

    5. Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaf-tungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 12 Schriftform, Gerichtsstand, anwendbares Recht

  1. Alle Vereinbarungen sind in diesem Vertrag enthalten. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Abbedingung dieser Schriftformklausel.

  2. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten und Verpflichtungen ist der Geschäftssitz von Excellence25.

  3. Der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 13 Änderung der AGB

Excellence25 behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die Änderungen werden den Nutzern spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail zugesandt. Wider-spricht der Nutzer nicht innerhalb von zwei Wochen den Änderungen der AGB, gilt die Zustimmung zur Änderung als erteilt. Der Nutzer wird innerhalb der E-Mail auf die Bedeutung dieser zweiwöchigen Frist hingewiesen.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unbe-rührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, etwaige nichtige oder undurchführbare Vertragsbestimmun-gen durch solche zu ersetzen oder zu ergänzen, die sie bei Kenntnis des Mangels und unter Berücksich-tigung des Vertragswerkes und der Vertragstreue vereinbart hätten.